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AnmeldungTeilnahmevoraussetzungen:Für die Patenschaft sind Schüler und Schülerinnen teilnahmeberechtigt, die zum jeweiligen Stichtag ihren erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Altersgrenzen liegen bei 14 bzw. 18 Jahren im Monat der Abreise. Eine Mitgliedschaft in der Deutsch-Neuseeländischen-Gesellschaft e.V. ist nicht Voraussetzung, jedoch wünschenswert. Als allgemeine Voraussetzungen werden von den Teilnehmern
erwartet, da die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Patenschaft als eine Art „Schülerbotschafter“ für ihr Heimatland wirken sollen. Ablauf und Bewerbung:Wenn die Interessierten diese Kriterien erfüllen, wird zunächst ein persönliches (Telefon-)Gespräch geführt und dann ggf. eine Schule vorgeschlagen. Sodann werden den Eltern die kompletten Bewerbungsunterlagen der Schule durch die Deutsch-Neuseeländische-Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Anhand der ausgefüllten Unterlagen wird eine Endauswahl durchgeführt. Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt der gesundheitlicher Eignung. Die Deutsch-Neuseeländische-Gesellschaft kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Weiter gilt der Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, ggf. Schulbefreiung, gesundheitliche Eignung). Was bieten wir:
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